Seit heute steht eine neue Auflage des Hofmann-Skripts zum Baurecht online.
Eingearbeitet habe ich u.a.:
- das Gesetz zur „Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“ vom 3.7.2023 (u.a. Änderung der Vorschriften zur Veröffentlichung im Internet im Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen, z.B. § 3 II BauGB)
- die Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien zum Zweck des Klimaschutzes (u.a. Neufassung von § 249 in Verbindung mit dem „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) vom 20.7.2022)
- die Änderungen des Baugenehmigungsverfahrens der LBO BW, zuletzt durch das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ vom 25.11.2023 (u.a. Änderung von §§ 53, 55, 57, 58 LBO)
- die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen nach § 23 KlimaschutzG BW bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen.