Schritt 5: Widerspruchsbescheid und Klage

Mit Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, in dem Ihren Einwendungen gegen die Bewertung der Klausur(en) entweder nachgegeben wird oder aber der Widerspruch zurückgewiesen wird.

Gegen diesen Bescheid können Sie dann innerhalb eines Monats (vgl. § 74 VwGO) Klage erheben. Richtige Klageart ist in der Regel die Verpflichtungsklage mit dem Ziel, eine Neubewertung der Prüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vorzunehmen.

Die Gerichtsgebühr wird dabei in Verfahren das erste Staatsexamen betreffend aus einem Streitwert von 7.500 Euro berechnet (=bei dreifacher Gebühr derzeit Gerichtskosten von 498.- Euro). Beim zweiten Staatsexamen wird ein Streitwert in Höhe von 15.000 Euro zugrunde gelegt (=Gerichtskosten: 726.- Euro).

Daneben ist zu überlegen, inwieweit gegen eine Prüfungsentscheidung vorläufiger Rechtsschutz einzulegen ist. Jedenfalls beim ansonsten endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung ist das hierfür erforderliche Rechtsschutzinteresse immer gegeben.

Schritt 0: Vorüberlegungen | Schritt 1: Widerspruch einlegen | Schritt 2: Akteneinsicht | Schritt 3: Widerspruch begründen | Schritt 4: Überdenkungsverfahren | Schritt 5: Widerspruchsbescheid und Klage