Haben Sie eine Frage zum Prüfungsrecht? Für Jurastudierende biete ich eine kostenlose Erstberatung an.
Neu: Podcast Folge 29 – Widerspruch gegen den Examensbescheid in 5 Schritten
Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über das Verfahren beim Widerspruch gegen ein Examensergebnis liefern.
Wenn Sie überlegen, gegen Ihren Examensbescheid Widerspruch einzulegen, ist es sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über das zu erwartende Verfahren zu verschaffen.
Dieses gliedert sich in fünf Schritte:
- Schritt 0: Vorüberlegungen
- Schritt 1: Widerspruch einlegen
- Schritt 2: Akteneinsicht
- Schritt 3: Widerspruch begründen
- Schritt 4: Überdenkungsverfahren
- Schritt 5: Widerspruchsbescheid und Klage
Schritt 0: Vorüberlegungen
In diesem Schritt werden Vor- und Nachteile des Widerspruchs miteinander abgewogen.
Schritt 1: Widerspruch einlegen
Hier wird erläutert, wie Sie selbst schon einmal fristwahrend Widerspruch einlegen können und ob Sie mit dem Widerspruchsverfahren einen Rechtsanwalt beauftragen sollten.
Zu Schritt 1: Widerspruch einlegen
Schritt 2: Akteneinsicht
Die Akteneinsicht gehört zu den wichtigsten Punkten im prüfungsrechtlichen Verfahren. Ihre Voraussetzungen werden in Schritt 2 erörtert.
Schritt 3: Widerspruch begründen
Den anspruchsvollsten Teil des Widerspruchsverfahrens stellt zweifellos die Begründung des Widerspruchs dar. Hier werden einige Hinweise dazu gegeben, welche Bewertungsfehler gerügt werden können.
Zu Schritt 3: Widerspruch begründen
Schritt 4: Überdenkungsverfahren
Im Überdenkungsverfahren werden dem Erst- und Zweitkorrektor Ihre Klausuren erneut vorgelegt und somit Gelegenheit gegeben, ihre Benotung noch einmal zu überdenken. Einzelheiten des Überdenkungsverfahrens werden in Schritt 4 dargestellt.
Zu Schritt 4: Überdenkungsverfahren
Schritt 5: Widerspruchsbescheid und Klage
Mit Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, in dem Ihren Einwendungen gegen die Bewertung der Klausur(en) entweder nachgegeben wird oder aber der Widerspruch zurückgewiesen wird. Unter Umständen steht dann die Frage an, ob gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden soll.
Zu Schritt 5: Widerspruchsbescheid und Klage