Widerspruch in 5 Schritten

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Neu: Podcast Folge 29 – Widerspruch gegen den Examensbescheid in 5 Schritten

Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über das Verfahren beim Widerspruch gegen ein Examensergebnis liefern.

Wenn Sie überlegen, gegen Ihren Examensbescheid Widerspruch einzulegen, ist es sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über das zu erwartende Verfahren zu verschaffen.

Dieses gliedert sich in fünf Schritte:

Schritt 0: Vorüberlegungen

In diesem Schritt werden Vor- und Nachteile des Widerspruchs miteinander abgewogen.

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Schritt 1: Widerspruch einlegen

Hier wird erläutert, wie Sie selbst schon einmal fristwahrend Widerspruch einlegen können und ob Sie mit dem Widerspruchsverfahren einen Rechtsanwalt beauftragen sollten.

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Schritt 2: Akteneinsicht

Die Akteneinsicht gehört zu den wichtigsten Punkten im prüfungsrechtlichen Verfahren. Ihre Voraussetzungen werden in Schritt 2 erörtert.

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Schritt 3: Widerspruch begründen

Den anspruchsvollsten Teil des Widerspruchsverfahrens stellt zweifellos die Begründung des Widerspruchs dar. Hier werden einige Hinweise dazu gegeben, welche Bewertungsfehler gerügt werden können.

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Schritt 4: Überdenkungsverfahren

Im Überdenkungsverfahren werden dem Erst- und Zweitkorrektor Ihre Klausuren erneut vorgelegt und somit Gelegenheit gegeben, ihre Benotung noch einmal zu überdenken. Einzelheiten des Überdenkungsverfahrens werden in Schritt 4 dargestellt.

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Schritt 5: Widerspruchsbescheid und Klage

Mit Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, in dem Ihren Einwendungen gegen die Bewertung der Klausur(en) entweder nachgegeben wird oder aber der Widerspruch zurückgewiesen wird. Unter Umständen steht dann die Frage an, ob gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden soll.

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